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Sehr geehrte <<NAME>>,

ich schreibe Ihnen heute, da ich Sie auf die anstehende Beratung im Bundestag zum Gesetzentwurf für ein Selbst­bestimmungs­gesetz als Ablösung für das Transsexuellengesetz am 19.06.2020 hinweisen möchte.

Fast alle Parteien des Bundestages sind sich einig, dass das TSG von 1980 dringend reformiert werden muss. Das ist nun die entsprechende Chance! Bitte nutzen Sie sie!

Das Thema ist mir sehr wichtig, auch wenn ich selbst davon nicht betroffen bin. Aus meinem Umfeld und aus dem Kontakt mit Betroffenen konnte ich erfahren, wie belastend die aktuelle Situation und das Verfahren nach dem TSG sind. Vielleicht können Sie es sich, zumindest mir ging es früher so, nur bedingt vorstellen, was es bedeutet, mit einem falschen Namen und Geschlecht in Ausweis und Dokumenten leben zu müssen. Es verkompliziert die einfachsten Dinge: vom Zahlen mit der EC Karte, über Bahnfahren und die Behandlung bei Ärzten und stellt so eine große Belastung dar. Immer wieder müssen Betroffene sich rechtfertigen, erklären und sind unangenehmen und bedrohlichen Situationen ausgesetzt. Zum Beispiel, wenn Aussehen nicht zu Name und Anrede passen.

Aktuell ist eine Korrektur für trans Menschen nur über das TSG möglich. Dieser Weg ist nicht nur langwierig, sondern kostet auch mehrere tausend Euro. Dazu müssen sich Betroffene zwei völlig fremden Gutachtern aussetzen und deren intime Fragen beantworten. Wenn sie diese Gutachter nicht überzeugen, sind sie hilflos.

Das neue Gesetz vereinfacht aber nicht nur diese Aspekte, es ermöglicht auch trans Menschen mit dem richtigen Geschlecht und Namen als Elternteil in die Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen zu werden. Das ist wichtig, denn sonst kann es für die Kinder und Eltern immer wieder zu Problemen kommen. Wie sonst soll man erklären, warum eine nicht existente Person in der Geburtsurkunde steht, für die im Übrigen niemand mehr einen Ausweis hat? Aktuell hingegen wird ein Elternteil, welches trans ist, mit den alten, nirgends mehr eingetragenen Daten hinterlegt. Ein weiterer Fortschritt ist das klar geregelte Offenbarungsverbot, welches nun klar festschreibt, dass die falschen alten Informationen nicht mehr genutzt werden dürfen und somit Betroffene vor Diskriminierung schützt.

Aber nicht nur für trans Personen bringt der Entwurf eine deutliche Verbesserung. Auch intersexuelle Menschen erhalten damit das Recht, eine frühere fehlerhafte Geschlechtszuweisung einfach und ohne aufwändige Bescheinigungen zu korrigieren und schützt sie gleichzeitig vor oftmals verheerenden Operationen im Kindesalter, die einen vermeintlich eindeutigen Zustand herstellen sollen. Dies geht nur leider viel zu oft schief und führt zu einem lebenslangen Leiden.

Der neue Entwurf der Fraktion der Grünen ist ein Lichtblick für alle Betroffenen. Er ist eine ideale Ablösung für ein altes und in großen Teilen als verfassungswidrig eingeschätztes Gesetzes und ermöglicht eine einfache, respekt- und würdevolle Korrektur eines Fehlers, der viele Jahre zuvor gemacht wurde.

Im Sinne dieses überzeugenden Entwurfs bitte ich Sie darum, auf eigene Entwürfe zugunsten des Entwurfs der Grünen unn der FDP zu verzichten. Auch, da diese bereits breiten Zuspruch und viel Lob von Betroffenen und ihren Verbänden erhalten.

Durch meine persönlichen Kontakte zu Menschen, welche unter der bisherigen rechtlichen Gestaltung leiden, bin ich davon überzeugt, dass eine Reform in diesem Rechtsbereich überfällig ist. Als Einwohner von <<ORT>> werde ich diese Überzeugung daher in meine zukünftigen Wahlentscheidungen einfließen lassen.

Ich hoffe, dass Sie mein Schreiben für die Wichtigkeit dieses Themas weiter sensibilisieren konnte. Daher möchte ich Sie nochmals ganz persönlich darum bitten, bei Abstimmungen, die das Selbstbestimmungsgesetz betreffen, für dieses zu stimmen und sich im Zweifel für eine Gewissensabstimmung ohne Fraktionszwang einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

<<NAME>>